Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dienstleistungen

 

1 Vertragsgegenstand
1.1 Wir übernehmen die Serviceleistungen für die von uns gelieferten Maschinen und Ausstattungen, soweit hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen ist.
1.2 Gegenstand unserer Serviceleistungen
  • die Beseitigung aller Funktionsstörungen auf Anforderung des Kunden
  • die vorbeugende Wartung gemäss Herstellervorgaben
  • die Lieferung und der Einbau von Ersatzteilen oder Austauschgruppen im Rahmen der Wartung und zur Beseitigung von Funktionsstörungen. Ausgetauschte Teile und Gruppen gehen in unser Eigentum über.
1.3 Die Beseitigung von Störungen und Schäden an Maschinen und Zubehör, die durch unsachgemässe Behandlung seitens des Kunden, Einwirkung Dritter oder höherer Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Das gleiche gilt für Schäden und Störungen, die durch Umweltbedingungen am Aufstellungsort, durch die Stromversorgungsanlage, Zubehör oder Geräte verursacht werden, die unseren Spezifikationen nicht entsprechen.
1.4 Die Lieferung von Betriebsmitteln und Zubehör ist im Service-Preis nicht enthalten und wird separat berechnet.
 
2 Preise
2.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
2.2 Die Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet.
2.3 Im Falle des Verzugs fallen Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz - an. Die Zinsen sind sofort fällig.
2.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 
3 Arbeitszeit
3.1 Die vereinbarten Leistungen werden nach Terminabsprache erbracht.
 
4 Haftung
4.1 Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, insbesondere Schadenersatz wegen positiver Vertragsverletzung, entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechungen, Verlust geschäftlicher Daten, Nichterfüllung, unerlaubter Handlung und Verzuges, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.
 
5 Austausch von Maschinen, Einschaltung von Subunternehmen
5.1 Werden Maschinen und Ausstattungen, die Gegenstand des Vertrages sind, durch von uns gelieferte ersetzt oder erweitert, so treten die neuen und/oder erweiterten an die Stelle der bisherigen. Preisdifferenzen werden anteilig nachbelastet und/oder vergütet.
5.2 Wir sind berechtigt, die Serviceleistungen zu den Bedingungen dieses Vertrages durch Subunternehmer durchführen und berechnen zu lassen.
 
6 Mitwirkung des Kunden
6.1 Der Kunde wird dem Servicepersonal ungehindert Zutritt zu den Maschinen und Ausstattungen gewähren und kostenlos die erforderliche Maschinenzeit zur Durchführung des Services einzuräumen. Auf Verlangen unseres Personals wird der Kunde ausserdem auf eigene Kosten ausreichend Raum zur Unterbringung von Material und Ersatzteilen, sowie zur Benutzung für unser Service-Personal zur Verfügung stellen.
 
7 Vertragsdauer
7.1 Der Vertrag läuft bis zum Ende de Kalenderjahres, das auf den Vertragsbeginn folgt. Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht zwei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
 
8 Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
8.1 Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen oder damit im Zusammenhang stehender Rechtsbeziehung für beide Teile das Amtsgericht Darmstadt als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder Aufenthalt des Käufers unbekannt ist.
8.2 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr wirtschaftlich verfolgten Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
  Darmstadt, 01.08.2009